Gewerblicher Rechtsschutz

Unter der Bezeichnung gewerblicher Rechtsschutz werden eine Reihe von Bestimmungen und Rechtsgebieten zusammengefasst, die besondere geistige Leistungen auf dem gewerblichen Gebiet schützen.

Hierzu zählen zum Beispiel das Wettbewerbsrecht und Markenrecht, oder auch das Urheberrecht. Die darin geschützten Rechte haben einen speziellen Charakter, sie beschränken die Wettbewerbsfreiheit, indem sie den jeweiligen Rechtsinhabern bestimmte Leistungsergebnisse ausschließlich vorbehalten und ihnen Abwehrrechte gegen andere, Dritte, gewähren, die sie unbefugt nutzen.

Informationen zu den Schwerpunkten der Teilbereiche finden Sie nachfolgend:

» Wettbewerbsrecht
» Markenrecht
» Situationen einer nötigen Rechtsberatung
» Urheberrecht

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