Privates Versicherungsrecht

 

Der Versicherungsrecht-Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im privaten Versicherungsvertragsrecht. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber dem Versicherer, wenn dieser den Versicherungsschutz ablehnt oder die Versicherungsleistungen kürzt. Diese rigorose und systematische Ablehnungspraxis nimmt mehr und mehr zu und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden.

  

Grundlagen: Versicherungspolice und VVG

Neben den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages (sog. Versicherungspolice) sind die Rechtsgrundlagen vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die aus dem Jahre 1908 stammenden Regelungen wurden jüngst reformiert, so dass mit Wirkung zum 1.1.2008 wesentliche Änderungen in Kraft getreten sind, welche im Kernpunkt eine Verbesserung des Verbraucherschutzes mit sich führten. Allerdings sind die Regelungen – gerade für den Verbraucher – nicht übersichtlicher geworden, so dass anwaltlicher Rat oft unentbehrlich ist. Das VVG teilt sich grob auf in die allgemeinen Vorschriften (Teil 1), in die einzelnen Versicherungszweige (Teil 2) sowie die Schlussvorschriften (Teil 3).

Die Regeln des Versicherungsrechts und die Versicherungsvertragsbedingungen sind für den juristischen Laien oft schwer verständlich. Immer mehr Versicherungsnehmer entscheiden sich daher anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Wir beraten und vertreten Sie bei Problemen rund um:

 

Private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist v.a. geregelt im Kapitel 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 192 – 208 VVG)

Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist v.a geregelt im Kapitel 6 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 172 – 177 VVG)

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist v.a geregelt im Kapitel 7 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 178-191 VVG)

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist v.a. geregelt im Kapitel 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 150 VVG – 171 VVG)

Gebäudefeuerversicherung

Die Gebäudefeuerversicherung ist v.a. geregelt im Kapitel 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 142 – 149 ff VVG)

Transportversicherung

Die Transportversicherung ist v.a. geregelt im Kapitel 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 130 – 141 VVG)


Darüber hinaus stehen wir bei Fragen und Problemen rund um folgende Versicherungszweige zur Verfügung:

  • Hausratsversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • und alle weiteren Versicherungsverträgen


Hinweis:
Im Versicherungsrecht bestehen oft konkrete kurze Fristen! Holen Sie sich deshalb unverzüglich anwaltliche Beratung ein.