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Anlegerschutz und Haftung im Zusammenhang mit Wertpapieren und Fonds

Auch wenn es in den letzten Monaten dank weltweit steigender Aktienkurse ruhiger geworden ist um das Thema Kapitalverlust, ist es dennoch aktuell. Praktisch jederzeit kann aus einer risikobehafteten Anlage ein Vermögensverlust entstehen. Auch wenn der Gesetzgeber hierfür Regelungen und Schutzmechanismen - wie am Beispiel der Zulassungsbedingungen für Hedgefonds - geschaffen hat, ist ein Schaden durch Fehlinvestitionen der Verantwortlichen Manager oder gar vorsätzlicher Anlegertäuschung praktisch niemals ganz auszuschließen.


Worauf basiert der Haftungsanspruch bei Vermögensverlust mit Wertpapieren oder Fonds?

In jedem Fall muss eine Einzelprüfung vorgenommen werden, aus der aktuellen Rechtsprechung darf aber abgeleitet werden, dass eine Möglichkeit der Klageeinreichung gegenüber fast allen Beteiligten besteht. Banken wie auch Anlageberater, Vertriebsunternehmen, Initiatoren oder andere Beteiligte können unter Umständen zivilrechtlich belangt werden.

Der Gesetzgeber orientiert sich an einem „Prinzip des mündigen Bürgers“, wonach ein Anleger, der finanzielle Mittel auf dem Kapitalmarkt mit der Hoffnung auf Rendite einsetzt, grundsätzlich allein für sein Handeln verantwortlich ist. Mit der Verantwort trägt der Anleger auch das mit der Anlage verbundene Risiko. Diese eigene Risikoverantwortung unterscheidet das Kapitalanlagerecht daher von anderen „Verbrauchergesetzen“, es bietet keinen derart weit reichenden Schutz wie das Verbraucherschutzrecht, letzteres verfolgt thematisch einen wirklich „Schutz“ des Bürgers. Diese gedankliche Trennung berücksichtigt, dass es sich im Rahmen des Verbraucherschutzes üblicherweise um „Verbrauchsgüter“, also Güter der normalen Lebensführung handelt, wozu Wertpapiere und deren Anschaffung per Definition nicht gehören. Der Gesetzgeber vermutet zudem, dass zusätzlich die Höhe des eingesetzten Kapitals vom Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes deutlich abweicht und dass ein Anleger dem höheren Kapitaleinsatz entsprechend wohlüberlegt handelt bevor er eine Anlageentscheidung trifft, bzw. sich umfassend informiert und/oder beraten lässt.

Allerdings hat auch die Mündigkeit eines Anlegers seine Grenzen, da der Anleger das Risiko seiner Geldanlage zunächst selbst trägt, muss er auch in die Lage versetzt werden das jeweilige Risiko anhand der verfügbaren Informationen richtig einzuschätzen. Werden ihm Informationen von Dritter Seite vorenthalten oder sind Informationen missverständlich oder falsch, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Daher stellt die richtige und vollständige Information des Anlegers den wichtigsten Punkt in der Haftungssystematik des Kapitalanlagerechts dar.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben erhalten Sie im Folgenden einen kurzen Überblick zu möglichen Haftungsansprüchen.

Bitte beachten Sie: Jeder eventuell bestehende Haftungsanspruch erfordert eine Einzelfallprüfung. Pauschale Aussagen über eine etwaige Haftung lassen sich keinesfalls treffen.

 

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