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Stalking Handlungen
Die tatsächlichen Handlungen eines Stalkers sind sehr unterschiedlich, eine umfassende Aufzählung ist daher nicht möglich, einen Auszug der Handlungen finden Sie nachfolgend. Charakteristisch an jeder Stalking Handlung ist jedoch, dass die Handlungen eine gewisse Kontinuität aufweisen. In manchen Fällen werden Opfer über mehrere Monate oder gar Jahre vom Täter behelligt.
Einer empirischen Studie der TU Darmstadt zur Folge dauern 68% aller Stalking Verfolgungen länger als einen Monat, 24,4% aller Opfer müssen sich sogar über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten mit den Handlungen ihres Stalkers auseinandersetzen. Häufig bedienen sich Stalker einer wenig zurückhaltenden Art um ihre Opfer zu beeindrucken, so wird in über 35% aller Fälle mehrmals wöchentlich Kontakt zum Opfer hergestellt, fast 10% werden täglich mit „Aufmerksamkeiten“ des Stalkers konfrontiert, annähernd jedes 6 Opfer wird sogar mehrmals täglich mit seinem Verfolger konfrontiert.
Häufig spielen enttäuschte Ex-Partner eine Rolle als Stalker, in ca. zwei Drittel aller Fälle kennen sich Täter und Opfer aus einer früheren Beziehung (Ex-Lebenspartner und –Ehepartner) oder auch von einer gemeinsamen Arbeitsstelle (ehemalige Arbeitskollegen).
- Verfolgen (zu Fuß, mit dem Fahrrad/Motorrad oder im Auto)
- Schreiben von »Liebesbriefen«, die z. B. auch Beschimpfungen enthalten können
- Drohen (indirekt oder direkt)
- Telefonterror
- Schalten von falschen Anzeigen in Zeitungen (z. B. Hochzeits- oder Todesanzeige)
- Hinterlassen von Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
- Zusenden zahlreicher E-Mails und SMS
- Gehässige Einträge in Internet-Foren oder Gästebüchern
- Hinterlassen z. B. von Blumen oder Mitteilungen am Auto/Briefkasten des Opfers
- Häufige Präsenz in der Nähe der Wohnung oder Arbeitsstelle des Opfers
- Sachbeschädigungen wie Zerstechen von Autoreifen, Zerschlagen von Scheiben etc.
- Verleumdungen/üble Nachrede
- Falsche Verdächtigungen des Opfers bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
- Überwachung des Freundes- und Bekanntenkreises des Opfers
- Ausspionieren der persönlichen Daten des Opfers
- Bestellen von Waren, Abonnieren von Zeitschriften etc. unter dem Namen des Opfers
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» Gesetzliche Regelungen zum Tatbestand "Stalking"

