Gebühren

Rechtsanwälte unterliegen den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sowie dem Vergütungsverzeichnis für das RVG (VV-RVG).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist zum 01.07.2004 als Nachfolger der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) in Kraft treten.

Näheres hierzu erfahren bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter Gebühren.


Was kostet das Beauftragen eines Anwalts?

Das hängt von der mit dem Rechtsanwalt getroffenen Vereinbarung ab. In Deutschland sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung von Anwaltskosten möglich.

Entweder erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelungen (seit dem 01.07.2005 RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder aufgrund einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung.

Honorarvereinbarungen können die gesetzliche Regelung ersetzen. Ferner können die gesetzlichen Gebühren im Falle der gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts durch Vereinbarung nicht unterschritten werden. Es sind jedoch in jedem Fall die Regelungen der § 49 b BRAO und § 4 RVG zu beachten.

Für eine erste Kostenfeststellung findet sich innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes neben dem Gesetzestext auch ein Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext beschreibt die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, innerhalb des Vergütungsverzeichnisses finden sich dazu entsprechende Tatbestände und zugehörige Gebühren.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht verschiedene Gebührenarten vor. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fest- und Rahmengebühren.

Die Neugestaltung des Gebührenrechts bringt mehr Flexibilität mit sich. Einzelne Tätigkeiten eines Rechtsanwalts werden durch ausdrückliche Vorschriften oder weiter gefasste Gebührenrahmen berücksichtigt, dies führt zu einer leistungsgerechteren Vergütung.
Feste Gebühren sind nur noch dort vorgesehen, wo sie aus Gründen der Kostenerstattung oder wegen gesonderter Regelungen für Prozesskostenhilfe bzw. Pflichtverteidigung notwendig sind.

Erläuterungen zu den einzelnen Anwaltskosten und Gebühren finden Sie hier:

» Rahmengebühren Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
» Anwaltliche außergerichtliche Tätigkeit
» Strafsachen
» Bußgeldsachen und Auslagen