Gebühren

Bußgeldsachen

Für Bußgeldsachen enthält Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses eigene Vorschriften. Sie sind den Vorschriften im Strafverfahren nachgebildet. Hierbei entstehen neben der Grundgebühr, eine Gebühr für die Tätigkeit im Verwaltungsverfahren, sowie eine Gebühr für die Verteidigung vor Gericht und weitere Gebühren für Einzeltätigkeiten.

Auslagen

Die Auslagentatbestände sind im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Auch hier sind neben den gesetzlichen Vorschriften oder anstatt den gesetzlichen Vorschriften immer Vereinbarungen möglich, wenn z.B. umfangreiche Anlagen zu kopieren sind oder im Auftrag des Mandanten Reisen wahrgenommen werden.


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